Rechtsanwalt Verkehrsrecht/Verkehrsstrafrecht
Rechtsanwaltskanzlei Köhler-Babiak, Halle Saale, Bölbergasse 3, Tel. 0345 200 20 20



Wichtige Information für alle Geschädigten nach einem Verkehrsunfall zur Schadensregulierung !


Fast alle KFZ Versicherungen versuchen immer öfter, die Geschädigten in ihren Leistungsansprüchen
bei Unfall und KFZ-Schäden zu drücken, um Geld einzusparen.  - Das müssen Sie nicht akzeptieren !


Erste Regel zur Regulierung und Schadensbegrenzung bei einem Verkehrsunfall !! 

Anwalt sofort anrufen ! ..... Bevor Sie eine Werkstatt aufsuchen und ganz wichtig, lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung "beraten",
denn diese sieht nur den eigenen Vorteil und versucht, so wenig wie möglich zu regulieren. Das kosten ggf. Ihr Geld und führt zu erheblichen Verlusten.

 

In der Regel können Sie sich durch eine sofortige juristische Unterstützung eine Menge Stress und Ärger mit Gegnern und Versicherungen ersparen.


*KFZ- Versicherungen neigen dazu, Ihre tatsächlichen Ansprüche und Versicherungsleistungen deutlich zu kürzen, das bedeutet für Sie - geringere Erstattung !


Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen und vollständiger Regulierung muss die Versicherung auch die Anwaltskosten erstatten.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich ein Unfallgeschädigter sofort anwaltlich vertreten lassen kann,
denn das Verkehrsrecht ist vielfältig, oft für Laien unverständlich und kompliziert.

Am besten abgesichert sind Sie, wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung (ohne Selbstbeteiligung) haben.
Ihre Rechtsschutzversicherung kann direkt durch unsere Kanzlei kontaktiert werden.


Sie sind als Versicherungsnehmer nicht an einen festen, von Ihrer Rechtsschutzversicherung vorgeschlagenen Anwalt gebunden.
In Deutschland besteht grundsätzlich freie Anwaltswahl !


Sie können sich den Schaden auszahlen lassen (s.g. fiktive Abrechnung), die KFZ- Reparaturwerkstatt frei aussuchen und Sie sind nicht verpflichtet,
bei einem Haftpflichtschaden die vorgeschriebe KFZ- Werkstatt des gegnerischen Versicherers mit einer möglichen Reparatur zu beauftragen !


Bei unverschuldeten Unfällen haben Sie die Möglichkeit, auf Grundlage eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens den Unfallschaden geltend zu machen.

Um Streitigkeiten und drastische Leistungskürzungen der Versicherungen aus dem Weg zu gehen oder diese gar gänzlich zu vermeiden,

  • Rufen Sie uns an ! Tel. 0345 - 200 20 20
    Das telefonische Erstgespräch nach einem Unfall bieten wir kostenfrei an.


Rechtsanwaltskanzlei Köhler-Babiak, 06108 Halle, Bölbergasse 3,Tel.: 0345-200 20 20                                                                                 

www.kanzlei-köhler-babiak.de

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten seit über 25 Jahren im gesamten Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht

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