Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht in Sachsen/Anhalt

Kanzlei Köhler-Babiak, Halle/Saale, Tel: 0345 200 20 20



"Der anwaltliche "Beratervertrag für Logistik, Speditionen, Taxi und Verkehrsbetriebe"


Information für Gewerbebetriebe 
Sie haben für Ihre Firma keine KFZ-Rechtschutzversicherung abgeschlossen und z.B. mehr als 5 Beschäftigte in Ihrem Unternehmen, 
die auf unterschiedlichen Fahrzeugen für Ihr Unternehmen zum Einsatz kommen? - Dann lohnt sich ein Beratervertrag mit unserer Anwaltskanzlei.
Sie können alle Fragen zum Verkehrsrecht von uns beantwortet bekommen, ohne jedes mal eine Rechnung zu erhalten.
Es wird ein monatlicher Pauschalbetrag festgelegt und beiderseitig vereinbart. 
Somit können Sie eine Menge Kosten sparen und wir sind zu den allgemeinen Bürozeiten immer für Sie erreichbar (im Notfall auch am Wochenende oder nach Feierabend).

Für Speditionen, Verkehrsbetriebe, Autohäuser, KFZ- Handelsbetriebe, Taxibetriebe, Mietwagenunternehmen und KFZ-Abschleppdienste 

bieten wir pauschale Beraterverträge zu einem festen Vergütungssatz an. 
Rufen Sie uns gerne an ! Tel. 0345 - 200 20 20



Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht, Köhler-Babiak, 06108 Halle, Bölbergasse 3, Tel: 0345 2002020                                                      

www.kanzlei-köhler-babiak.de

www.anwalt-verkehrsrecht-halle.de

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten seit   über 30 Jahren im gesamten Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht !


zum Verkehrsrecht
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